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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 1 Ta 161/12   

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https://dejure.org/2012,22829
LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 1 Ta 161/12 (https://dejure.org/2012,22829)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.08.2012 - 1 Ta 161/12 (https://dejure.org/2012,22829)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. August 2012 - 1 Ta 161/12 (https://dejure.org/2012,22829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23; GKG § 42 Abs. 3 S. 1
    Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 1 Ta 161/12
    Mit dieser Rechtsauffassung hat sich die Beschwerdekammer insbesondere der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 30.11.1984 (NZA 1985, 369) angeschlossen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 1 Ta 88/10

    Gegenstandswert - Kündigungsschutzverfahren - Bestandsdauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 1 Ta 161/12
    Bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu sechs Monaten im Zeitpunkt der Kündigung beträgt der Gegenstandswert einen Monatsverdienst, von sechs bis zwölf Monaten zwei Monatsverdienste und von mehr als einem Jahr drei Monatsverdienste (vgl. nur Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.04.2010 - 1 Ta 88/10, seither ständig, zuletzt Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012 - 1 Ta 269/11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11

    Festsetzung des Gegenstandswerts - kurzfristiges Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 1 Ta 161/12
    Bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu sechs Monaten im Zeitpunkt der Kündigung beträgt der Gegenstandswert einen Monatsverdienst, von sechs bis zwölf Monaten zwei Monatsverdienste und von mehr als einem Jahr drei Monatsverdienste (vgl. nur Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.04.2010 - 1 Ta 88/10, seither ständig, zuletzt Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012 - 1 Ta 269/11).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2013 - 1 Ta 168/12

    Streitwertfestsetzung einer Kündigungsschutzklage - Sonderkündigungsschutz nach §

    Dieser Vierteljahresverdienst in § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG stellt keinen Regelwert, sondern die Obergrenze des vom Gericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Streitwerts dar (BAG vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82, NZA 1985, 369; Langtext in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2012, - 1 Ta 161/12, juris, Rz. 9.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.01.2013 - 1 Ta 132/12

    Streitwertfestsetzung einer Kündigungsschutzklage - Dauer des

    Dieser Vierteljahresverdienst in § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG stellt keinen Regelwert, sondern die Obergrenze des vom Gericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Streitwerts dar (BAG vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82, NZA 1985, 369; Langtext in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2012, - 1 Ta 161/12, juris, Rz. 9.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.01.2013 - 1 Ta 114/12

    Streitwertfestsetzung bei objektiver Häufung mehrerer Kündigungsschutzanträge

    Der Vierteljahresverdienst nach § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG stellt keinen Regelwert, sondern die Obergrenze des vom Gericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Streitwerts dar (BAG vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 -, NZA 1985, 369; Langtext in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2012, - 1 Ta 161/12 -, juris, Rz. 9.).
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